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EU-BEAUFTRAGTER

Wie kann unser Vertreter Ihrem Unternehmen behilflich sein?

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Als EU-Vertreter tätig sein

— Wir werden als Ihr EU-Vertreter definiert

— Wir sind in den Kontaktdetails angegeben

— Wir werden zu einem Datenschutz-Ansprechpartner

Kommunikation mit betroffenen Personen

— Wir erhalten Anfragen von betroffenen Personen

— Wir leiten solche Anfragen an Sie weiter

— Wir erleichtern effektive Kommunikation

— Wir führen Verzeichnisse über die Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Kommunikation mit Datenschutzbehörden

— Wir erhalten Anfragen von der Datenschutzbehörde

— Wir informieren Sie über solche Anfragen

— Wir erleichtern effektive Kommunikation

Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen

Wenn Sie den Vorfall untersuchen und zu dem Schluss kommen, dass eine Datenschutzverletzung vorliegt, unterstützen wir Sie bei der Meldung einer Datenschutzverletzung an die Aufsichtsbehörde und helfen Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrer Aufsichtsbehörde.

Aufzeichnungen über Verarbeitungstätigkeiten (ROPA)

Gemäß Artikel 27 DSGVO müssen Sie Ihr ROPA-Dokument Ihrem Artikel 27-Beauftragten anvertrauen, und wir verstehen, dass dies viel Vertrauen erfordert. Ihre Aufzeichnungen werden sicher aufbewahrt, und wir werden Sie über fällige Aktualisierungen oder Überprüfungen benachrichtigen. 

Ein zuverlässiger Datenschutzpartner für Ihr Unternehmen

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